Regulatorische Situation: Ethanol in Biozidprodukten
Im Rahmen der laufenden Überprüfung und Harmonisierung des europäischen Biozidrechts (BPR) befindet sich der Wirkstoff Ethanol derzeit im Bewertungsverfahren. Die Schweiz orientiert sich bei den Zulassungsprozessen eng an den Vorgaben der EU.
Als Ihr verlässlicher Partner informieren wir Sie transparent über die aktuellen Rahmenbedingungen: Die Alcosuisse AG nimmt keine eigenen Produkt- oder Produktfamilien-Registrierungen vor, bleibt Ihnen jedoch weiterhin uneingeschränkt als gelisteter Wirkstofflieferant auf der Artikel-95-Liste der ECHA erhalten.
Was bedeutet das für Inverkehrbringer von Biozidprodukten?
Wir empfehlen Ihnen, Ihre eigene regulatorische Situation frühzeitig zu prüfen. Details zu RPC-Meldungen, Zulassungspflichten und weiterführenden Anlaufstellen haben wir im ausführlichen Informationsschreiben für Sie zusammengestellt.